Logo BmFTR, Beauftragt vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Wichtige Hinweise zum anstehenden Jahreswechsel 2025/2026 und der damit verbundenen Frist für die Antragseinreichung gem. Forschungszulagengesetz:

 

  • Um im Rahmen der steuerlichen Forschungszulage bei den Finanzämtern Aufwände für die Wirtschaftsjahre 2020/21 (Wirtschaftsjahr ungleich Kalenderjahr) und 2021 (Wirtschaftsjahr gleich Kalenderjahr) geltend machen zu können, müssen entsprechende Anträge auf FuE-Bescheinigung bis zum 31.12.2025 bei der BSFZ über das Antragsportal eingereicht werden.

    Fristverlängerungen oder anderweitige Anfragen zu Verschiebungen dieser gesetzten Bedingungen können ausgehend von der Gesetzeslage und den damit verbundenen Bestimmungen nicht gewährt werden.
     
  • Eine erfolgreiche Registrierung wie auch wesentliche Schritte der Antragseinreichung erfordern ein gültiges ELSTER-Zertifikat für das antragstellende Unternehmen. Dieses ist bei den für ELSTER zuständigen Institutionen zu beantragen, was einige Tage in Anspruch nehmen kann (speziell die Übermittlung des zugehörigen Passwortes). Dies gilt es bei der Planung der Antragsbearbeitung und -einreichung administrativ zu berücksichtigen.  
     
  • Bitte beachten Sie, dass die BSFZ keine Anträge in gedruckter oder anders eingereichter Form außerhalb des Webportals der BSFZ akzeptieren darf. Der für die Antragseinreichung vorgesehene Weg erfolgt mittels Registrierung und Einreichung über das Webportal der BSFZ. 
     
  • Hinweis zur Texteingabe: Bitte geben Sie Inhalte manuell ein. Texte, die in anderen Programmen erstellt wurden, können unbemerkt Sonderzeichen enthalten, die beim Einfügen in die Textfelder unseres Webportals zu Fehlermeldungen und damit zu Verzögerungen bei der Antragseinreichung führen können.
     
  • Wichtige technische Hinweise:
    • Bitte prüfen Sie vorab Ihre lokalen technischen Voraussetzungen für die Antragstellung.
    • Stellen Sie sicher, dass Ihre Sicherheitssoftware (z.B. Firewalls, Spam-Filter) den Empfang automatischer Systemnachrichten nicht behindert.
    • Der technische Support der BSFZ kann lediglich bei Problemen weiterhelfen, die auf der Infrastruktur der BSFZ basieren.
       
  • Eine Beratung hinsichtlich inhaltlicher Fragen ist gemäß des Antragsverfahrens nicht vorgesehen. Im Rahmen des technischen Supports werden entsprechende Fragen inhaltlicher Prägung nicht beantwortet. 

    Für technische Problemstellungen steht Ihnen der technische Support selbstredend gerne zur Verfügung. 
     
  • Auf der BSFZ-Seite finden Sie ein umfassendes Informations- und Hilfsangebot sowie den direkten Link zum Antragsportal.

 

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