Über das Antragsverfahren
Das Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Gewährung der Forschungszulage ist zweistufig. Es unterteilt sich in die Beantragung der FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und den sich anschließenden Antrag auf Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt.
Zweistufiges Verfahren für die Gewährung der Forschungszulage
Fünf Schritte zur Bescheinigung
1. Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle
Das Unternehmen stellt einen Antrag auf Bescheinigung für die Vorhaben, die begünstigt werden sollen. Der Antrag kann vor, während oder nach der Durchführung eines FuE-Vorhabens gestellt werden. Die Bescheinigungsstelle prüft, ob es sich bei den im Antrag beschriebenen Tätigkeiten um Forschung und Entwicklung im Sinne des Forschungszulagengesetzes (FZulG) handelt. Die Bescheinigungsstelle beurteilt nicht, in welchem Umfang die Aufwendungen Bestandteil der Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage sind.
Das vollständig digitale Antrags- und Bescheinigungsverfahren
Das Antrags- und Bescheinigungsverfahren der Bescheinigungsstelle Forschungszulage ist vollständig digital und wird über ein eigenes Portal der BSFZ abgewickelt. Damit entfällt für Antragsteller die Pflicht, Anträge zusätzlich unterschrieben per Post einzureichen. Stattdessen authentifizieren sich Unternehmen gegenüber der Bescheinigungsstelle anhand sogenannter „ELSTER-Organisationszertifikate“.
Mithilfe des ELSTER-Organisationszertifikats können Unternehmen einfach und sicher ihre Identität gegenüber der BSFZ bestätigen. Die Unternehmensidentitätsdaten werden aus dem Unternehmenssteuerkonto übertragen. Zur Unternehmensauthentifizierung im Rahmen des Antrags- und Bescheinigungsverfahrens ist die Nutzung eines ELSTER-Organisationszertifikats erforderlich.
Sollte Ihr Unternehmen noch kein ELSTER-Organisationszertifikat besitzen, können Sie eines auf dem ELSTER-Portal beantragen. Die ELSTER-Zertifikate werden nicht von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage ausgestellt oder anderweitig technisch betreut. Bitte beachten Sie, dass der Vorgang bis zu 14 Tage dauern kann. Die Beantragung ist kostenlos.
Wichtig: Wählen Sie bei der Frage „Für wen ist die Registrierung bestimmt?“ bitte in jedem Fall die Option „Für eine Organisation (Arbeitgeber, Unternehmer, Verein)“ – auch wenn Sie ein Einzelunternehmen betreiben.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/nezo.
2. Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt
Die Bescheinigung der BSFZ ist Voraussetzung für die Antragsstellung auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt. Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt für alle bescheinigten FuE-Vorhaben eines abgelaufenen Wirtschaftsjahres, in dem die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind.
Das Finanzamt prüft die Angaben im Antrag auf Forschungszulage und setzt die Forschungszulage, soweit alle Voraussetzungen vorliegen, in einem Bescheid fest. Die Forschungszulage wird im Rahmen der nächsten erstmaligen Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer vollständig auf die festgesetzte Steuer angerechnet. Ergibt sich nach dieser Anrechnung ein Überschuss, wird dieser als Einkommen- oder als Körperschaftsteuererstattung ausgezahlt.
Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt über ein elektronisches Antragsformular auf dem Online-Portal „Mein ELSTER“, in dem alle für die Festsetzung der Forschungszulage erforderlichen Angaben einzutragen sind.
Welche Angaben im Antrag auf Forschungszulage erforderlich sind, können Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen unter „Mehr zum Thema“ einsehen.
Hier finden Sie eine Übersicht zum Antrag auf Forschungszulage, ein Muster zur Dokumentation geleisteter Arbeitsstunden sowie weitere Informationen.