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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage ist bemüht, die Website www.bescheinigung-forschungszulage.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer aktuell gültigen Fassung.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem im Februar 2021 durchgeführten BITV-Test.

Diese Erklärung wurde am 31. August 2020 erstellt und zuletzt am 12. April 2021 aktualisiert.

Die Erklärung ist sowohl als Gebärdensprachvideo verfügbar und wird auch im Menüpunkt Leichte Sprache erläutert.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Barrierefreiheit im Februar 2021 ergab, dass die Website mit den zuvor genannten Anforderungen in zwei Punkten nicht vereinbar ist.

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind bisher noch nicht barrierefrei:

  • Das autocomplete-Attribut zur Vervollständigung nutzer*innenbezogener Daten im E-Mail Feld im Kontaktformular und im Anmeldeformular für Veranstaltungen wird nachträglich mit Javascript gesetzt und ist daher ggf. nicht mit allen Browsern nutzbar. Hierdurch vermitteln die Eingabefelder zu Nutzerdaten nur bedingt den Zweck.
  • Das Abschicken des Kontaktformulars und die Neuanzeige der Seite mit Fehlermeldungen bewirkt, dass unter Umständen die Roadshow-Lightbox wieder eingeblendet wird (sofern sie nicht über die entsprechende Option dauerhaft ausgeblendet wurde). Dies stellt eine unerwartete Kontextänderung bei Eingabe dar.
  • Das Video zum Schnelleinstieg in die Bescheinigungsstelle Forschungszulage auf der Startseite sowie die Videos zur Erklärung der Antragsschritte sind nicht barrierefrei. Untertitelte Versionen der Videos finden Sie auf dem YouTube-Kanal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage.

Rückmeldung und Kontakt

Haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit oder möchten Sie Mängel melden?
Gern können Sie sich per E-Mail an uns wenden: support(at)bescheinigung-forschungszulage.de

Schlichtungsverfahren

Für den Fall, dass öffentliche Stellen des Bundes ihren Verpflichtungen aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind oder einen schwerwiegenden Mangel für nicht behoben erachten.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Postadresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18527-2805
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de