Antragstellung mit oder ohne Unterstützung?
Antragstellung mit oder ohne Unterstützung?
Der Antrag auf die Bescheinigung zur Steuerlichen Forschungszulage wurde bewusst einfach gestaltet und klar strukturiert, damit jedes Unternehmen die Bearbeitung auch ohne externe Hilfe eigenständig und mit geringem Zeit- und Kostenaufwand erledigen kann. Im Zweifelsfall gibt es zu jedem Abschnitt des Antrags ein umfassendes Hilfsangebot.
Gleichwohl ist die Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen zulässig. Sollten Sie eine externe Unterstützung in Erwägung ziehen, ist dabei Folgendes zu beachten:
Sollte eine externe Person (oder externes Unternehmen) gegen Entgelt an der Antragstellung beratend mitwirken, so ist dies im Antrag verbindlich zu benennen. Für Antragstellende, die sich für eine externe Beratung entscheiden, empfiehlt die BSFZ dringend, das für die Antragstellung benötigte Elster-Zertifikat nicht aus der Hand zu geben.
Auch bei Inanspruchnahme externer Hilfe bei der Antragstellung, wird dringend empfohlen, die durch Externe beigetragenen Daten zu überprüfen, denn einzig der Antragstellende ist für den Inhalt des Antrags verantwortlich, dessen Richtigkeit er mit der Beantragung bestätigt. Steuerrechtliche und juristische Fragestellungen, die nicht im direkten Kontext zur Fördermittelberatung stehen, sind über Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer zu klären. Falsche Angaben im Antrag können eventuell strafrechtlich relevant sein und werden von der BSFZ zur Anzeige gebracht.
Bei der Suche eines geeigneten Beratungsunternehmens zur externen Unterstützung, empfiehlt die BSFZ, die Sachkunde des Beratenden in Bezug auf den Forschungsgegenstand und den Antragsprozess zu überprüfen und hinsichtlich des Honorars außerdem zu prüfen, inwieweit die voraussichtliche Vergütung in angemessenem Verhältnis zum Arbeitsaufwand des Beraters und der zu erwarteten Förderung steht.