Die wichtigsten Fragen und Antworten
Die Bescheinigung bestätigt verbindlich, dass es sich bei dem Vorhaben um ein förderfähiges Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) im Sinne des FZulG handelt, für das die Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 bis 3 FZulG erfüllt sind.
Die Bescheinigung ist die Grundlage für die Festsetzung der Forschungszulage durch das zuständige Finanzamt (vgl. § 6 Abs. 1 FZulG). Sie ist dem Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt beizufügen (vgl. § 5 Abs. 3 S. 1 FZulG).