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Herzlich willkommen!

Sie sind auf der Internet-Seite
von der Bescheinigungs-Stelle für die Forschungs-Zulage.

Hier erklären wir Ihnen die Forschungs-Zulage
und die Aufgaben von der Bescheinigungs-Stelle.

Und wir erklären Ihnen die Internet-Seite.

Was ist die Forschungs-Zulage?

Unternehmen müssen Geld an den Staat zahlen.
Dieses Geld sind Steuern.

Die Steuern bekommt der Staat,
weil der Staat damit für Sachen bezahlt.

Zum Beispiel baut der Staat mit Steuer-Geld:

  • Krankenhäuser
  • Schulen
  • Straßen
     

Der Staat bezahlt auch Polizisten und Feuerwehr-Leute.
Und der Staat hilft Menschen,
wenn sie keine Arbeit haben.
Das alles macht der Staat mit Steuer-Geld.

Viele Unternehmen haben Ideen für neue Technik und forschen.

Mit Ideen für neue Technik werden viele Dinge verbessert,
moderner gemacht oder neu erfunden.

Forschen bedeutet: Fach-Leute interessieren sich
ganz besonders für eine Sache.

Und sie untersuchen diese Sache ganz genau.

Wenn Unternehmen Ideen haben und forschen,
bekommen sie Steuer-Geld zurück.
Das ist die Forschungs-Zulage.

Was macht die Bescheinigungs-Stelle?

Die Bescheinigungs-Stelle prüft, ob Unternehmen
Ideen für neue Technik haben und forschen.

Wenn sie es wirklich tun, bekommen die Unternehmen
von der Bescheinigungs-Stelle eine Bescheinigung.
Mit der Bescheinigung können die Unternehmen
die Forschungs-Zulage beim Finanz-Amt beantragen.

Wie funktioniert die Internet-Seite?

Ganz oben links über dem großen Bild gibt es
das Logo vom Bundes-Ministerium:

Wenn Sie auf das Logo klicken,
kommen Sie auf die Start-Seite vom Bundes-Ministerium.

Neben dem großen Bild oben
steht ein Text.

Der Text erklärt,
was die Bescheinigungs-Stelle macht.

Unter dem großen Bild oben
sind drei kleine Bilder nebeneinander.

Darunter steht immer ein kurzer Text
und ein Viereck.

Wenn Sie links auf das Viereck klicken,
kommt eine neue Seite mit Informationen.
Die Informationen erklären
die Forschungs-Zulage.

Wenn Sie in der Mitte auf das Viereck klicken,
kommt eine neue Seite mit Informationen.
Dort gibt es Schau-Bilder.
Die erklären, was Unternehmen tun müssen,
um von der Bescheinigungs-Stelle
eine Bescheinigung zu bekommen.

Wenn Sie in rechts auf das Viereck klicken,
kommt eine neue Seite.
Dort sind Fragen,
die oft gestellt werden.
Wenn Sie auf eine Frage klicken,
sehen Sie die Antwort.

Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Barriere-Freiheit ist:
Alle Menschen sollen diese Internet-Seite benutzen können.
Es darf keine Hindernisse geben.
Das steht so im Gesetz.

Zum Beispiel:
Blinde Menschen können eine Internet-Seite nicht sehen.
Barriere-frei bedeutet: die Seite wird vorgelesen.

Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit ist vom 12. April 2021.
Die Seite soll ganz barriere-frei sein.
Das wurde schon überprüft.
Die letzte Prüfung war im Februar 2021.

Nicht barriere-freie Inhalte

Es gibt noch nicht barriere-freie Inhalte.
Das sind:
Das Video auf der Startseite.
Das auto-matische Ausfüllen vom E-Mail Feld in Formularen.
Und wenn man beim Kontakt-Formular einen Fehler macht.
Dann wird manchmal etwas eingeblendet.
Das kann stören.

Rück-Meldung und Kontakt

Vielleicht ist diese Internet-Seite noch nicht ganz barriere-frei.
Vielleicht fehlt noch etwas.
Zum Beispiel bei

•    Videos
•    Bildern
•    Erklärungen von Abkürzungen.

Schreiben Sie uns dann eine E-Mail:
Die E-Mail Adresse ist:
support(at)bescheinigung-forschungszulage.de

Hier bekommen Sie Hilfe

Sie haben eine Frage gestellt.
Und sind mit der Antwort nicht zufrieden.
Vielleicht gibt es sogar Streit.

Dann können Sie an die Schlichtungs-Stelle schreiben.
Oder anrufen.
Die Schlichtungs-Stelle hilft.
Damit der Streit aufhört.
Und alle zufrieden sein können.

Das kostet kein Geld.
Sie brauchen auch keinen Anwalt.

Mehr Informationen dazu gibt es auf der Internet-Seite
von der Schlichtungs-Stelle:
www.schlichtungsstelle-bgg.de

Kontakt

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18527-2805
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de