Bescheinigungsstelle Forschungszulage
Jedes Unternehmen mit Steuersitz in Deutschland hat einen Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung, wenn es forscht und entwickelt. 25 % der angefallenen Personalkosten – bis zu einer Höhe von einer Million Euro pro Jahr – werden steuerlich gefördert.
Ob ein Vorhaben gemäß den Vorgaben des Forschungszulagengesetzes förderfähig ist, bescheinigt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).