Bescheinigungsstelle Forschungszulage
Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz, FZulG) ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben. Die Bescheinigungsstelle prüft die Voraussetzungen in Bezug auf die FuE-Kriterien und stellt dem Antragsteller eine Bescheinigung über das Vorliegen eines begünstigten FuE-Vorhabens aus.
Hier erfahren Sie alles zum Bescheinigungsverfahren und wie Sie einen Antrag stellen können.