Hilfen zur Antragstellung
Der Forschung und Entwicklung (FuE) zuzuordnen sind Vorhaben, die auf Neuentwicklungen oder wesentliche Verbesserungen von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen, die mit ihren Funktionalitäten, Parametern oder Merkmalen die bisherigen Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen deutlich übertreffen. Gefördert werden u. a. Leistungen von der konzeptionellen Phase bis hin zur Prototypentwicklung, dem Bau und Test eines Prototyps oder einer Pilotlinie.
Die Tätigkeit kann als FuE angesehen werden, wenn mit Abschluss des Vorhabens ein wissenschaftlicher bzw. technischer Fortschritt verbunden ist oder eine wissenschaftliche Unsicherheit beseitigt wird.
Förderfähigkeit im Sinne des Forschungszulagengesetzes erklären wir Ihnen hier detailliert im Video.