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Das Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Gewährung der Forschungszulage ist zweistufig. Es unterteilt sich in die Beantragung der FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und den sich anschließenden Antrag auf Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt.

Zweistufiges Verfahren für die Gewährung der Forschungszulage

Die Grafik bildet den Ablauf des zweistufigen Verfahrens für die Gewährung der Forschungszulage ab. In einem ersten Schritt muss ein Unternehmen ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beantragen. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage prüft dann die Förderfähigkeit. Wenn eine positive Bescheinigung ausgestellt werden kann, folgt der zweite Schritt. Das Unternehmen muss hier einen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen. Dieses setzt dann die Forschungszulage fest.

Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle

Das Unternehmen stellt einen Antrag auf Bescheinigung für die FuE-Vorhaben, die begünstigt werden sollen. Der Antrag kann vor, während oder nach der Durchführung eines FuE-Vorhabens gestellt werden. Die Bescheinigungsstelle prüft, ob es sich bei den im Antrag beschriebenen Tätigkeiten um Forschung und Entwicklung im Sinne des Forschungszulagengesetzes FZulG handelt. Die Bescheinigungsstelle beurteilt nicht, in welchem Umfang die Aufwendungen Bestandteil der Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage sind.

 

 

Das vollständig digitale Antrags- und Bescheinigungsverfahren

Das Antrags- und Bescheinigungsverfahren der Bescheinigungsstelle Forschungszulage ist vollständig digital und wird über ein eigenes Portal der BSFZ abgewickelt. Damit entfällt für Antragsteller die Pflicht, Anträge zusätzlich unterschrieben per Post einzureichen. Stattdessen authentifizieren sich Unternehmen gegenüber der Bescheinigungsstelle anhand sogenannter „ELSTER-Zertifikate“.

Mithilfe des ELSTER-Zertifikats können Unternehmen einfach und sicher ihre Identität gegenüber der BSFZ bestätigen. Die Unternehmensidentitätsdaten werden aus dem Unternehmenssteuerkonto übertragen. Zur Unternehmensauthentifizierung im Rahmen des Antrags- und Bescheinigungsverfahrens ist die Nutzung eines ELSTER-Zertifikats erforderlich.

Sollte Ihr Unternehmen noch kein ELSTER-Zertifikat besitzen, können Sie eines auf dem ELSTER-Portal beantragen. Die ELSTER-Zertifikate werden nicht von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage ausgestellt oder anderweitig technisch betreut. Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung des Zertifikats bis zu 14 Tage dauern kann. Die Beantragung ist kostenlos.

Wichtig: Wählen Sie bei der Frage „Für wen ist die Registrierung bestimmt?“ bitte in jedem Fall die Option „Für eine Organisation (Arbeitgeber, Unternehmer, Verein)“ – auch wenn Sie ein Einzelunternehmen betreiben.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/nezo.

Fünf Schritte zur Bescheinigung

Die Grafik zeigt die fünf Schritte zur Bescheinigung. Diese lauten: „Registrierung“, „Antrag ausfüllen“, „Antrag einreichen“, „Antragsprüfung“ und „Bescheiderstellung“ Direkt zum Antrag