Die Forschungszulage auf einen Blick
Neu hier? Die Forschungszulage auf einen Blick
WAS IST DIE FORSCHUNGSZULAGE?
Die steuerliche Forschungsförderung unterstützt Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche in ihren Forschungsaktivitäten. Begünstigt sind FuE-Vorhaben aus den Kategorien:
- Grundlagenforschung
- industrielle Forschung
- experimentelle Entwicklung
FÜR WEN?
Egal ob KMU, Start-up oder Großunternehmen: Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, können grundsätzlich von der Forschungszulage profitieren.
WIE?
Das Antragsverfahren ist vollständig digital.
- Zwei Schritte zur Begünstigung:
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Arbeitslöhne
- bei eigenbetrieblichen FuE-Vorhaben
- Eigenleistungen von Einzelunternehmern in FuE
- die vorhabenbezogene Mitarbeit von Gesellschaftern einer anspruchsberechtigten Mitunternehmerschaft
Auftragsforschung
- sofern der Auftragnehmer seinen Geschäftssitz in der EU bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) hat
Abschreibungen
- vorhabenbezogene Kosten der Nutzung beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die eigenbetrieblich verwendet werden und für die Durchführung des FuE-Vorhabens erforderlich sind
Gemein- und Betriebskosten
- Für Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen, werden erstmals sonstige Gemein- und zusätzliche Betriebskosten berücksichtigt.
Das Forschungszulagengesetz wurde mehrfach angepasst. Hier finden Sie die Darstellung der förderfähigen Aufwendungen seit 2020.
WANN?
Antrag auf Bescheinigung des FuE-Vorhabens
- zu jeder Zeit möglich: vor, während, oder nach Abschluss des Vorhabens
- aber immer vor dem Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt
Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt
- bis zu vier Jahre nach jedem Wirtschaftsjahr, in dem förderfähiger Aufwand entstanden ist (unabhängig vom Stand des FuE-Vorhabens)
WIE VIEL?
Grundsätzlich beträgt die Forschungszulage 25 % der Bemessungsgrundlage, also der förderfähigen FuE-Personalkosten sowie ggf. der Kosten für Aufträge und Wirtschaftsgüter. Somit sind ab dem 1. Januar 2026 bis zu 3 Mio. Euro Fördermittel pro Jahr möglich.
Kleine und mittlere Unternehmen können zusätzlich eine Erhöhung um 10 %, also eine Forschungszulage von insgesamt 35 %, beantragen. So sind für kleine und mittlere Unternehmen ab dem 1. Januar 2026 bis zu 4,2 Mio. Euro Fördermittel pro Jahr möglich.