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Bescheinigungsstelle Forschungszulage

Jedes Unternehmen mit Steuersitz in Deutschland hat einen Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung, wenn es forscht und entwickelt.

Ob ein FuE-Vorhaben gemäß den Vorgaben des Forschungszulagengesetzes förderfähig ist, bescheinigt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).

Eine jährliche Fördersumme bis zu einer Höhe von einer Million Euro ist möglich.

Wie stelle ich einen guten Antrag bei der BSFZ?

Das zeigen wir Ihnen anhand eines fiktionalen Beispiels – der Entwicklung eines KI-basierten Fütterungsautomats. Zu diesem Thema steht Ihnen außerdem eine dreiteilige Video-Reihe zur Verfügung (jeweils circa 4 Minuten).

 

Das BSFZ-Siegel

Mit dem BSFZ-Siegel können Unternehmen ihre Innovationskompetenz in der Außendarstellung belegen.

 

Aktuelle Zahlen der BSFZ

Hier erhalten Sie einen Einblick in die Verteilung der Anträge bei der BSFZ.

 

Im Rampenlicht

Neu hier? Die Forschungszulage auf einen Blick

Was ist die Forschungszulage? Wie kann sie beantragt werden? Und wer kann von ihr profitieren? Antworten auf diese und weitere Fragen sowie eine Übersicht zu den Vorteilen finden Sie auf der folgenden Unterseite.

Themen

Forschungszulage: Allgemeine Informationen

zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren

FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Erklärvideos zum Antragsverfahren bei der BSFZ

Praxisbeispiele: „Drei Antworten von“

Hilfen zur Antragstellung / Beispielantrag

Bescheinigung beantragen

Das Antrags- und Bescheinigungsverfahren bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage ist vollständig digital.

Direkt zum Antrag

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